Die Stadt Ingolstadt, setzt sich beim bayrischen Städtetag, bei der bayrischen Staatsregierung, sowie der Bundesregierung für ein aktives und passives kommunales Wahlrecht, für Migrantinnen und Migranten auch aus sogen. Drittstaaten (nicht EU- Staaten) ein. Mehr...
Die Stadtverwaltung erarbeitet nach der Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes (Aktenzeichen: 2 BvR 1599/89, 2 BvR 1714/92, 2 BvR 1508/95, Beschluss vom 1. März 1997) eine Satzung für eine Spielautomatensteuer in Ingolstadt. Die Einnahmen der Steuer sollen in Suchtpräventionsprojekte sowie in Schuldnerberatungsstellen fließen. Mehr...
Der Stadtrat möge beschließen, die Stadtverwaltung wird beauftragt folgendes zu prüfen und dem Stadtrat das Ergebnis vorzulegen. Wie viel Zivildienstleistende waren bisher bei der Stadt bzw. städtischen Unternehmen beschäftigt?Wo waren diese, und in welcher Anzahl eingesetzt.Wie viele Zivildienstleistende haben ihren Dienst freiwillig... Mehr...
Der Stadtrat möge beschließen, die Vergabe der Leistung aus dem Bildungsteilhabepaket für Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien und Familien, die Kinderzuschlag erhalten, in die Verantwortung der Stadt zu übernehmen. Mehr...
Der Stadtrat möge beschließen: Die Stadt Ingolstadt erstellt in Zusammenarbeit mit Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter einen qualifizierten Mietspiegel. Mehr...