Bei der Tarifauseinandersetzung im Reinigungsgewerbe wurde der Stadtratsgruppe DIE LINKE berichtet, dass in Ingolstädter Schulen Reinigungskräfte unter dem für dieses Gewerbe bisher geltenden gesetzlichen Mindestlohn beschäftigt werden. Die linken Stadträte fragen jetzt die Stadtverwaltung: „… ob die Auftragsvergabe für Reinigungsarbeiten in öffentlichen Gebäuden an die Einhaltung dieser gesetzlichen Mindestentlohnung geknüpft ist?“ Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: Wie werden die Firmen und ihre Subunternehmen kontrolliert?