Bei Insolvenz - Lohn zurück zahlen

Unglaublich: Gerichtsvollzieher statt Rettungsschirm

Es kann überall passieren, auch hier in Ingolstadt. Mit der Krise wird die Zahl der Firmen-Insolvenzen steigen. Für die Banken wurden riesige Rettungsschirme aufgespannt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lässt man im Regen stehen. Mehr noch: Sie müssen selbst bereits erhaltenen Lohn zurückzahlen.

„Die Mitarbeiter einer kleinen Druckerei in Franken können es nicht fassen. Bis zum Schluss haben sie ihrem insolventen Betrieb die Treue gehalten, sogar verspätete Lohnzahlungen in Kauf genommen. Und genau dafür werden sie jetzt bestraft. Weil sie von der Krise ihres Arbeitgebers wussten, sollen sie drei Monate ihres Gehalts zurückzahlen. Das ist ein Wahnsinn? Nein, das ist deutsches Insolvenzrecht!“, so ein Fernsehbericht von „report“ München.

„Das kann doch nicht wahr sein“, so die spontane Reaktion der Ingolstädter Bundestagsabgeordneten Eva Bulling-Schröter auf diese Meldung. Bereits im Sommer 2007 hatte die LINKSFRAKTION auf diese problematische Seite des Insolvenzrechtes verwiesen. Auf Anfrage der LINKEN musste die Bundesregierung einräumen, „ihr liegen insofern keine Erkenntnisse vor, da die amtliche Insolvenzstatistik über die Zahl der Anfechtungen keine Aussagen enthält“, aber: „Sie wird die weitere Entwicklung in diesem Bereich sehr sorgfältig beobachten“. Fast zwei Jahre hatte die Bundesregierung Zeit. Aus aktuellem Anlass will nun Eva Bulling-Schröter in einer erneuten Anfrage wissen, was die Beobachtung erbracht hat. Wie hoch ist seit September 2007 die Zahl der Insol- venzverfahren, bei denen von den Beschäftigten bereits ausgezahlter Lohn zurück gefordert wurde? Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren in diesem Zeitraum davon betroffen? Wie hoch sind die geforderten Beträge im Durchschnitt und welchen Gesamtbetrag erreichten die vorgetragenen Forderungen? Welche Schlussfolgerun- gen hat die Regierung gezogen? Fragen auf die eine schnelle Antwort gebraucht wird. Bei den kommenden Pleiten werden viele Belegschaften bis zum letzten Moment versuchen den Betrieb zu retten, auch wenn die Löhne erst verspätet ausgezahlt werden. Am Ende sind sie es, die die Zeche zahlen.

Hinzu kommt, dass nach Aussage von Vertretern der Arbeitsagentur Beschäf- tigte, die wegen ausstehender Löhne kündigen, mit einer Sperre des Arbeitslosengeldes belegt werden. Wer kündigt wird gesperrt, wer weiter arbeitet soll bei Insolvenz den Lohn zurückzahlen. „Immer sind die Beschäftigten die Dummen. Diese Regelungen sind beschämend und empörend und müssen sofort geändert werden“, so Eva Bulling-Schröter. Eine pikante Note hat die Anfrage der Ingolstädterin noch zusätzlich bekommen. Der konkret betroffene Betrieb liegt im Wahlkreis des neuen Wirtschaftsministers. Sein Ministerium ist für die Beantwortung der Anfrage zuständig.