Finanzierung
Auf Kommunalebene kann die Finanzierung durch den Grund- und Gewerbesteuerhebesatz erfolgen.
Grund- und Gewerbsteuer sind Realsteuern, die direkt den Kommunen über den Grund- und Gewerbesteuerhebesatz zufließen und eigenständig von jeder einzelnen Kommune festlegbar sind.
Zweckgebunden eingesetzt für kostenfreie Kindergärten, Horte, usw. hat diese Gegenfinanzierung den Vorteil, dass alle Bürger einer Kommune - sowohl Mieter u. Eigentümer von Wohnungen und Häusern als auch die ansässigen Unternehmen –
finanzielle Verantwortung für die folgende Generation übernehmen.
Eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen durch Land und Bund sind notwendig, um den Gemeinden und Städten die Möglichkeiten für eine bürgerfreundliche Gestaltung des Gemeinwesens im Interesse der Bewohner zu geben.
